* * * Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket  -- Lernförderung * * *

Förderung

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Wenn Sie / Ihr Kind zu dem unten beschriebenen Personenkreis gehören und ein Bedarf an Lernförderung besteht, stellen Sie einen Antrag bei den unten beschriebenen, zuständigen Stellen. Bei der Bewilligung einer angemessenen Lernförderung - auch wegen Legasthenie oder Dyskalkulie - kommt es darauf an, ob die Lernförderung geeignet und erforderlich ist, die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Dies ist durch das Formular “Bestätigung der Schule über vorübergehenden Lernförderbedarf” von der Schule zu bestätigen und  dem Antrag beizufügen.

Bildungspaket

Leistungsbeschreibung

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen. Ein Recht auf diese Unterstützung haben alle Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder Bezieher des Kinderzuschlags.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

  • Die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 10 Euro gefördert
  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird weiterhin mit 100 Euro jährlich (70 Euro für das erste, 30 Euro für das zweite Schulhalbjahr) gefördert
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe weiterhin übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler sowie Kindern in Schule, Kindertagesstätte oder Hort werden gezahlt.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, soweit sie nicht zumutbar aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.
  • An wen muss ich mich wenden?
  • Wenden Sie sich an:

    • das Jobcenter (Grundsicherung SGB II - Hartz IV)
    • oder an die Verwaltung des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt (Hilfe zum Lebensunterhlat oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - SGB XII und allen sonstigen Fällen).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung.

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der rückwirkende Erhalt der Leistungen ab Januar 2011 muss bis spätestens 30. Juni 2011 beantragt werden.

    Rechtsgrundlage

    Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (RBEG) vom 24.03.2011.

    RBEG

    Anträge / Formulare

    Die Anträge bzw. Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie

    Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter:

    Auf den Seiten von Bildung Schleswig-Holstein unter:

     

    Weitere Dateien als PDF

    Formular “Bestätigung der Schule über vorübergehenden Lernförderbedarf”

     

    Erläuterung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Lernförderung

     

    Erläuterung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Bildungspaket